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AllRisk Konzept für Apotheken

Nicht selten hat ein Apotheker bzw. eine Apothekerin für die Apotheke mehrere Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung, Glasversicherung, Rechtsschutz). Hinzu kommt meistens noch eine separat erforderliche Privat-Haftpflicht.
Die Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und Rechtsschutzversicherungen fragen in der Regel jährlich die aktuellen Angaben bei den Apotheken ab (Personenanzahl, Umsatz- oder Lohnsumme, Waren- und Inventarsumme).

Mit unseren Produktpartnern können wir Ihnen hier ein AllRisk-Konzept anbieten. Für die Beitragsberechnung benötigen wir lediglich die Anzahl der Mitarbeiter. Damit reduziert sich auch der Zeitaufwand für den Apotheker bzw. die Apothekerin. Es ist jährlich nur noch die Personenanzahl mitzuteilen.

Das Konzept besteht aus einem Basis-Schutz und einigen optionalen Bausteinen, die wir Ihnen hier gerne vorstellen.

Basis-Schutz

Apotheke AllRisk Basis-Schutz

optionaler Baustein: Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Neben den üblichen Rechtsschutz-Risiken ist hier ebenfalls der Vertragsrechtsschutz (ab Gerichtsanhängigkeit) einschließlich der Rückforderungsansprüche aus Aut Idem mitversichert.

optionaler Baustein: Straf-Rechtsschutz

Normalerweise sind in Rechtsschutzversicherungen Vorsatz- und Betrugsdelikte ausgeschlossen. Selbst wenn es sich dabei zunächst nur um den Vorwurf einer Straftat handelt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel keine Kosten.
Um sich auch bei Vorwürfen entsprechend mit anwaltschaftlicher Hilfe wehren zu können, bieten wir den Straf-Rechtsschutz an.

Dieser hilft Ihnen bei dem Vorwurf eines Vorsatz oder Betrugsdeliktes eine effektive Strafverteidigung aufzubauen. Die Kosten werden übernommen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz oder Betrug erfolgt.

optionaler Baustein: Betriebsunterbrechungsversicherung

In dem Basis-Schutz ist bereits die Ertragsausfallversicherung durch die abgedeckten Gefahren versichert.
Mit diesem Baustein versichert man den Fall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall des Apothekers/der Apothekerin. Dabei gibt es 2 Varianten:

  • Ertragsausfallversicherung: entgehender Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten
  • Vertreterkosten: Kosten des Vertreters (berechnet nach Tagesentschädigung) oder wahlweise Bezahlung von Überstunden, um das Fehlen des Inhabers auszugleichen

noch bestehende Versicherungen?

Auch wenn Sie noch verschiedene Policen (Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, etc.) haben, können Sie bereits jetzt schon von den besseren Konditionen profitieren. Wir erhöhen den bereits bestehenden Versicherungsschutz und berücksichten dabei die Beiträge, die Sie bei Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft noch bis zum Ablauf der Verträge zahlen müssen (Summen- und Konditionsdifferenzdeckung).